Grabarten
Wahlgrab (Erd- und Feuerbestattung)
Ein Wahlgrab wird von den Angehörigen gemeinsam mit einem Friedhofsmitarbeiter ausgewählt. Die Grabstätte darf individuell und den Friedhofssatzungen entsprechend gestaltet werden, muss aber auch durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner für die gesamte Laufzeit gepflegt werden. Ein Wahlgrab eignet sich besonders gut als Familiengrabstätte, da man so die Möglichkeit hat, mehrere Särge oder Urnen dort beizusetzen. Es wird – je nach Erd- oder Urnenbestattung – für einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren erworben und muss bei jeder weiteren Beisetzung entsprechend verlängert werden. Es kann nach Ablauf der Ruhezeit immer wieder verlängert werden und somit in „Familienhand“ bleiben. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine solche Wahlgrabstätte bereits im Vorfeld und zu Lebzeiten zu erwerben.
Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)
Diese Grabstelle kann nicht frei ausgewählt werden. Sie wird von der jeweiligen Friedhofsverwaltung vergeben, und zwar „der Reihe nach“. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit wird nicht über den bestehenden Vertrag hinaus verlängert. Auch diese Art der Grabstelle muss auf den meisten Friedhöfen von den Angehörigen selbst gepflegt und gestaltet werden.
Anonymes Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)
Bei dieser Grabform ist es nur auf wenigen Friedhöfen in Deutschland möglich, bei der Beisetzung anwesend zu sein. Eine weitläufige Rasenfläche nimmt die Urne oder den Sarg des Verstorbenen auf, die Grabpflege entfällt. Auch wird der Grabplatz nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt die genaue Stelle. Die Trauerverarbeitung kann erschwert werden, da den Angehörigen ein räumlicher Bezugspunkt fehlt. Daher ist es sinnvoll, mit allen Familienmitgliedern über diese Problematik zu sprechen.
Halbanonymes Reihengrab
Auch hier wird der Sarg oder die Urne auf einer weitläufigen Rasenfläche beigesetzt. Die genaue Grablage ist in den Verzeichnissen der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgehalten. Die Angehörigen dürfen auf den meisten Friedhöfen in Deutschland bei der Beisetzung anwesend sein. Eine Grabpflege durch die Angehörigen entfällt auch bei dieser Form der Grabstelle. Allerdings haben Angehörige hier die Möglichkeit, ihrer Trauer einen festen Ort zu geben, indem eine Namensplatte entweder in den Boden eingelassen werden kann oder aber – auf vielen Friedhöfen – der Name des Verstorbenen mittels einer kleinen Plakette an einer Gedenkstele oder Gedenkplatte befestigt wird. Blumen abzulegen oder gar die Grabstelle zu bepflanzen, ist in diesem Fall untersagt.
Naturbestattungen (Feuerbestattung)
In besonders ausgewiesenen Waldstücken werden Urnen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der natürliche Waldcharakter sollte erhalten bleiben. Auch hier entfällt eine Grabpflege. Es ist möglich, ein Namensschild des Verstorbenen am jeweiligen Baum anzubringen. Im Süd- und Ostharz finden Naturbestattungen in FriedWäldern® und RuheForsten® statt.
Alternativen
Weitere Formen der Naturbestattung sind wegen des deutschen Bestattungsrechtes nur im angrenzenden Ausland möglich, so z. B. die Almwiesenbestattung in den Schweizer Bergen. Hierbei wird entweder die Urne in einer Wiese beigesetzt oder aber die Asche frei auf der Almwiese verstreut. Bei einer Luftbestattung wird die Asche aus einem Heißluftballon heraus verstreut. Bei einer Weltraumbestattung wird ein Teil der Asche in die Erdumlaufbahn geschickt, wo sie verglüht. Auch die Diamantbestattung, bei der aus der Asche ein künstlicher Diamant erzeugt wird, ist bei uns eher unüblich. Bei allen hier erwähnten Formen wird jeweils ein Teil der Asche konventionell beigesetzt.
Im Trauerfall 24 h täglich: