Häufige Fragen

Vorbemerkung:

Als Bestatter dürfen und können wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Die hier beispielhaft gestellten Fragen dienen der Orientierung, die Antworten ersetzen nicht den Besuch eines Anwalts oder Notars. Dasselbe gilt für die Links zu weiterführenden Internetseiten.


Frage:
Ich mache mir Sorgen, was passiert, wenn ich durch einen Schlaganfall nicht mehr in der Lage bin, mit meiner Familien und den Ärzten zu sprechen. Ich will auf keinen Fall jahrelang künstlich ernährt und am Leben gehalten werden – was muss ich tun?“

Antwort:
Sie sollten nach einem ausführlichen Gespräch mit Ihrem Hausarzt und Ihren Angehörigen eine Patientenverfügung verfassen, in der genau steht, welche Behandlung Sie im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls befürworten oder ablehnen, falls Sie tatsächlich nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen selbst zu äußern. Damit befreien Sie Ärzte und Angehörige von einer schwerwiegenden Entscheidung. 

Links:

Staatliche Information:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

Download Patientenverfügung

Kirchliche Information:

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.

www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html

Frage:
Das Erbrecht wird doch immer komplizierter. Ich bin unsicher, ob ich überhaupt ein Testament brauche. Worauf muss ich achten?“ 

Antwort:
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Reihenfolge der Erben nach Verwandtschaftsgrad in drei Gruppen festgelegt. Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel, Urenkel, zweiter Ordnung Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten und dritter Ordnung Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen. Das bedeutet, dass zunächst die Kinder erben, egal, ob sie ehelich oder auch adoptiert sind.

Für Ehepartner gelten gesonderte Regeln. Wenn Sie vorhaben, davon abweichend etwas zu vererben, sollten Sie ein Testament verfassen. Dabei ist sehr wichtig, dass Sie es in geistig gesundem Zustand vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und mit der Hand schreiben, es datieren und unterschreiben. Wichtig zu wissen ist, dass Kinder und Ehepartner immer einen Pflichtteilsanspruch haben und nicht völlig enterbt werden können.

Links:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

Download Broschüre Erbrecht

Frage:
„Vor zwei Tagen ist unsere Oma gestorben. Für meine sechsjährige Tochter ist es das erste Mal, das jemand aus der Familie stirbt. Ich möchte ihr keine unnötige Angst machen. Aber wie soll ich ihre Fragen beantworten, wenn ich selbst so meine Zweifel habe, was mit uns nach dem Tod passiert …?“

Antwort:
Kinder brauchen in dieser Situation besonders viel Zeit und Verständnis. Außerdem spüren sie häufig, wenn Erwachsene nicht ehrlich sind und eigene Gefühle unterdrücken. Sie müssen also nicht alle Antworten kennen, sondern dürfen Ihrem Kind zeigen, dass Sie traurig sind und dass der Tod auch für Sie etwas Rätselhaftes hat. Aber dass die Oma vielleicht trotzdem spürt, wenn Sie gemeinsam an sie denken, und dass genau das wichtig ist – sie nicht zu vergessen. Vielleicht können Sie Ihre Tochter sogar schon in die Vorbereitung der Trauerfeier miteinbeziehen. Malen Sie zusammen ein Bild, zünden Sie abends eine Kerze für die Oma an und besuchen Sie später regelmäßig den Friedhof. Vor allem sollten Sie miteinander sprechen und Ihre Liebe zeigen. Ihr Kind sollte sich trotz aller traurigen Gefühle geborgen bei Ihnen fühlen.

Hier finden Sie eine Liste empfehlenswerter Bücher zu diesem Thema:

Margit Franz
Tabuthema Trauerarbeit
. Kinder begleiten bei Abschied, Verlust und Tod.

Margit Kaldhol
Abschied von Rune

Monika Specht-Tomann/Doris Tropper
Wir nehmen jetzt Abschied.
Kinder und Jugendliche begegnen Sterben und Tod.

Amelie Fried/Jacky Gleich
Hat Opa einen Anzug an?

Elisabeth Kübler-Ross
Kinder und Tod
. Ein informatives Buch, das wertvolle Einblicke gewährt, Ratschläge gibt und Trost spendet

Daniela Tausch/Lis Bickel
Wenn Kinder nach dem Sterben fragen
. Ein Begleitbuch für Kinder, Eltern und Erziehende.

Barbara Davids/Gabriele Münzer
Eines Morgens war alles ganz anders

Max Velthuijs
„Was ist das?“, fragt der Frosch
. Eine Bilderbuch-Geschichte über den Tod

Frage:
In unserem Freundeskreis hat ein junges Paar durch einen Unfall das einzige Kind verloren. Seitdem ziehen sich die Eltern zurück. Wir würden gerne helfen, wissen aber nicht, wie.“

Antwort:
Als Freunde können Sie nur immer wieder Ihre Hilfsbereitschaft signalisieren, dürfen sich aber auch nicht aufdrängen. Es kann viel Zeit brauchen, bis die beiden wieder von sich aus Kontakt suchen. Eine derartig traumatische Situation ist in der Regel ohne professionelle Hilfe nicht zu bewältigen, weil die Eltern immer von Schuldgefühlen heimgesucht werden, obwohl sie wahrscheinlich keinerlei Schuld trifft. Es gibt bei uns kompetente und sensible Ansprechpartner, diese Adressen vermitteln wir gerne.

www.propsteigoslar.de/notfallseelsorge.html

Hier finden Sie eine Liste empfehlenswerter Bücher zu diesem Thema:

Gottfried Lutz/Barbara Künzer-Riebel
Nur ein Hauch von Leben.
Eltern berichten vom Tod ihres Babys und von der Zeit ihrer Trauer.

Julie Fritsch/Ilse Sherokee
Unendlich ist der Schmerz.
, Eltern trauern um ihr Kind.

Mechthild Ritter
Wenn ein Kind stirbt

Hannah Lothrop
Gute Hoffnung, jähes Ende.
Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit. Begleitung und neue Hoffnung für Eltern.

Sabine Bode/Fritz Roth
Wenn die Wiege leer bleibt. Hilfe für trauernde Eltern.

Peter Fässler-Weibel (Hg.)
Wenn Kinder sterben
Ratgeber mit vielen Beiträgen von Menschen, die beruflich mit dem Tod und dem Sterben von Kindern befasst sind

Manfred Beutel
Der frühe Verlust eines Kindes.
Bewältigung und Hilfe bei Fehl-, Totgeburt und Plötzlichem Kindstod.

Christel Zachert/Isabell Zachert
Wir treffen uns wieder in meinem Paradies

Joseph Groben
Requiem für ein Kind
. Trauer und Trost berühmter Eltern.

Michaela Nijs
Trauern hat seine Zeit
. Abschiedsrituale beim frühen Tod eines Kindes.

 

Frage:
Stimmt es, dass man seit einiger Zeit verstorbene Frühchen und Totgeburten beim Standesamt namentlich beurkunden lassen kann?“

Antwort:
Das ist richtig und auch sehr sinnvoll und heilsam für die Trauerbewältigung, nicht nur für die Eltern, sondern auch für Geschwisterkinder.

Es gibt für die sogenannten Sternenkinder auch eine Grabstätte hier in Goslar. Eine Stele erinnert an die verstorbenen Kinder. Die offizielle Bestattungspflicht für Frühchen beginnt bei 500 Gramm. Aber wir empfehlen allen betroffenen Eltern, sich nicht unbedingt an diese Zahlen zu halten. Der Verlust eines Kindes, auch wenn es noch so klein ist, ist zutiefst verstörend. Das Bestattungsritual und der feste Ort zum Trauern können zumindest ein wenig Halt geben. Aber auch in diesem Fall raten wir dazu, Trauerhilfe und psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen, und helfen gerne mit unseren Kontakten weiter.

Frage:
„Wir möchten unsere schwerkranke Mutter am liebsten zu Hause pflegen und nicht in ein Heim abschieben. Gibt es in unserer Region Unterstützung?“

 

Antwort:
Zum Glück hat sich in den letzten Jahren viel verändert. Neben festen Hospizeinrichtungen und Hospizstationen in Krankenhäusern gibt es auch mobile Hospizdienste. Das bedeutet, dass gut geschultes Personal Sie bei der Pflege und Betreuung Ihrer Mutter unterstützen und dafür sorgen kann, dass sie so wenig wie möglich leiden muss. Entsprechende Kontakte können wir Ihnen gerne vermitteln.

www.hospiz-goslar.de

www.hospiz-salzgitter.de

www.hospiz-braunschweig.de

Frage:
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass ein früherer Kollege, mit dem ich lange zusammengearbeitet habe, gestorben ist. Ich weiß nicht genau, wie ich mich verhalten soll. Ich möchte mich auf keinen Fall aufdrängen und weiß nicht, in welchem Rahmen die Bestattung stattfindet. Was empfehlen Sie mir?“

Antwort:
Sie sollten in jedem Falle reagieren und Ihre Betroffenheit ausdrücken. Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen ein harter Schlag, und so schwer es fallen mag – Sie helfen den Trauernden, indem Sie an ihrem Schmerz teilhaben, auch wenn Sie der Familie nicht nahestanden.

Sie können einen Kondolenzbrief schreiben, zur Bestattung gehen oder beides tun.

Mit dem Besuch einer öffentlichen Beerdigung drängen Sie sich nicht auf. Wenn die Angehörigen sich keine Besucher wünschen, wird in der Anzeige vermerkt, dass die Beisetzung „in aller Stille“ oder „im engsten Familienkreis“ stattfindet.

 

Frage:
Wie soll ich mich auf dem Friedhof verhalten?“

Antwort:
Sie sollten sich an die Situation dort anpassen. Beobachten Sie, wer anwesend ist und wer den nächsten Angehörigen zur Seite steht. Vielleicht treffen Sie auch andere Kollegen wieder, mit denen Sie sich ein wenig absprechen können.


Frage:
Mir fällt es bestimmt schwer, die richtigen Worte zu finden, wenn ich vor der Witwe stehe. ,Mein Beileid sagen doch alle, bedeutet das überhaupt noch etwas?“

Antwort:
Sie haben recht, das wäre vielleicht zu wenig. Aber erzwingen Sie bitte auch nichts, schweigen ist in diesem Fall besser. Ihr Blick, ein herzlicher Händedruck oder eine Umarmung haben eine trostreichere Wirkung. Wenn Sie einen Kondolenzbrief schreiben, verwenden Sie bitte auch keinen Vordruck. Schreiben Sie von Hand und möglichst direkt, nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben. Erinnern Sie sich genau an den Verstorbenen und was Sie mit ihm verbunden hat. Floskeln sind überflüssig. Wenn möglich und sinnvoll, bieten Sie Ihre konkrete und persönliche Hilfe an ‒ damit helfen und trösten Sie gleichermaßen.